Bedeutung und Aufgaben des Elternbeirats
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler sowie der Eltern volljähriger Schüler einer Schule; Art. 74 Abs. 2 Satz 2 findet Anwendung. Er wirkt mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind. Aufgabe des Elternbeirats ist es insbesondere,
- das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen,
- das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler zu wahren,
- den Eltern aller Schüler oder der Schüler einzelner Klassen in besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zur Unterrichtung und zur Aussprache zu geben,
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten, durch gewählte Vertreter an den Beratungen des Schulforums teilzunehmen (Art. 69 Abs. 2),
- bei der Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag nach Art. 89 Abs. 2 Nr. 4 das Einvernehmen herzustellen,
- bei der Verwendung bestimmter Lernmittel nach Art. 51 Abs. 4 Satz 2 einvernehmliche Entscheidungen herbeizuführen,
- im Verfahren, das zur Entlassung eines Schülers führen kann, die in Art. 87 Abs. 1 genannten Rechte wahrzunehmen,
- im Verfahren, das zum Ausschluss eines Schülers von allen Schulen einer oder mehrerer Schularten führen kann, die in Art. 88 Abs. 1 genannten Rechte wahrzunehmen,
- bei Errichtung und Auflösung von staatlichen und kommunalen Schulen unter den in Art. 26 Abs. 2, Art. 27 Abs. 2 Satz 2 genannten Voraussetzungen mitzuwirken,
- bei Abweichungen von den Sprengelgrenzen unter den in Art. 42 Abs. 2 und 7 genannten Voraussetzungen mitzuwirken,
- bei der Bestimmung eines Namens für die Schule nach Art. 29 Satz 3 mitzuwirken,
- das Einvernehmen bei der Änderung von Ausbildungsrichtungen und bei der Einführung von Schulversuchen herzustellen.
Der Elternbeirat wirkt außerdem mit, soweit dies in der Schulordnung vorgesehen ist.
(2) Im Rahmen des Absatzes 1 nimmt der Klassenelternsprecher die Belange der Eltern der Schüler einer Klasse, der gemeinsame Elternbeirat die Belange der Eltern der Schüler mehrerer Volksschulen oder Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung wahr.
Arbeitsgemeinschaft der Elternbeiräte der Gymnasien in Augsburg und Umgebung (ARGE Augsburg)
Ein wesentliches Bindeglied von LEV-Vorstand und –Landesausschuss zu den örtlichen Elternbeiräten sind die regional bestehenden LEV-Arbeitsgemeinschaften. Hier treffen sich die Vertreter der örtlichen Elternbeiräte zum Informationsaustausch.
Mitglied in der ARGE Augsburg sind die Elternbeiräte von 17 Gymnasien, die i. d. R. je zwei Vertreter zu den ca. 6 Treffen im Jahr entsenden.
Schwerpunkte der ARGE-Arbeit sind:
- Beratung und Verabschiedung von Anträgen, die über den LEV-Vorstand bei den zuständigen Kultus-Behörden/-Gremien eingereicht und durchgesetzt werden sollen.
Themenbeispiele:
Aufstockung der „Mobilen Reserve“ der Lehrer, Mindestplatz/Kind im Klassenzimmer, Konzept zur Vorbereitung der Hochschulen zur Aufnahme des bayerischen Doppeljahrgangs 2011 (Schüler von G 9 und G 8), . . .
- Informationsaustausch über sämtliche interessierenden Aspekte des Schulgeschehens, um Anregungen für das jeweils bekommen.
eigene Gymnasium zu Themenbeispiele:
Klassenfahrten und sonstige Freizeiten, Sozial- oder Betriebspraktika, Hilfen zur Berufswahl, Durchfallquoten nach Jahrgangsstufen, Mittagsverpflegung, Gestaltung der Intensivierungsstunden im G 8, Fragebogenaktionen an die Eltern, . . .
LEV Landes-Eltern-Vereinigung
Die Landes-Eltern-Vereinigung (LEV) der Gymnasien in Bayern ist ein eingetragener Verein und sie hat die Aufgabe, die Mitverantwortung der Eltern bei der schulischen Erziehung im Bereich der Gymnasien zu verwirklichen. Sie hat den aus dieser Mitverantwortung der Eltern herrührenden Pflichten und Rechten Anerkennung zu verschaffen.
Im laufenden Schuljahr sind von 402 Gymnasien in Bayern knapp 250 sowie 40 Gymnasien der korporativ angeschlossenen Ordensschulen Mitglieder der LEV. Somit vertritt die LEV ca. 500.000 Eltern der Schülerinnen und Schüler an bayerischen Gymnasien.
Ca. 75% der bayrischen Gymnasien sind LEV-Mitglieder (vertreten durch die Elternbeiräte). Diese bilden 33 ARGEn und stellen die Mitgliederversammlung. Die ARGEn wiederum entsenden je einen Vertreter für den Landesausschuss.
Die LEV gibt es jetzt seit über 60 Jahren.
Zum 31.12.2014 hat der Elternbeirat des Gymnasiums Königsbrunn die Mitgliedschaft in der LEV beendet.
Nähere Informationen erhalten Sie im Jahresbericht, Schuljahr 2014/15.
Ein Wiedereintritt zu einem späteren Zeitpunkt ist vorstellbar.